Widerrufsbutton für PrestaShop — EU-Richtlinie 2023/2673
Der Widerrufsbutton und das Formular, die die EU-Richtlinie 2023/2673 seit dem 19.06.2026 von jedem PrestaShop verlangt. Eingangsbestätigung als Nachweis, 8 Status, E-Mails und 8 Sprachen.
Ja: Seit dem 1. Oktober 2026 muss jeder Onlineshop, der in Österreich an Verbraucher verkauft, einen Widerrufsbutton anbieten. Ihre Kundin klickt auf „Vertrag widerrufen“, füllt ein kurzes Formular aus, bestätigt mit „Widerruf bestätigen“ und bekommt sofort eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit. Das gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Oktober geschlossen werden.
Ein Beispiel: Eine Kundin aus Linz bestellt am Freitag Laufschuhe, probiert sie am Montag an und will sie zurückgeben. Bisher hätte sie Ihnen eine E-Mail geschrieben. Jetzt muss Ihr Shop ihr einen Button anbieten, mit dem sie das selbst erledigt, und ihr den Eingang sofort bestätigen.
Jeder, der über eine Website oder eine App Verträge mit Verbrauchern schließt, also praktisch jeder Onlineshop. Das Gesetz dazu ist der neue § 13a im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, Verträge, die nur per Telefon oder E-Mail zustande kommen, und Verträge, bei denen es gar kein Widerrufsrecht gibt. Vorsicht beim letzten Punkt: Ein Widerrufsrecht pauschal auszuschließen geht selten gut.
Am Widerrufsrecht selbst ändert sich nichts: Ihre Kundin hat weiterhin vierzehn Tage, ohne Begründung. Neu ist nur, wie sie widerrufen kann.
Widerrufen muss so einfach sein wie bestellen. Das ist die ganze Regel in einem Satz.
Ein PDF-Formular zum Ausdrucken reicht nicht. Ihre Kundin muss online widerrufen können.
Der vierte Schritt lässt sich am schwersten improvisieren. Ein „Danke für Ihre Nachricht“ reicht nicht: In der E-Mail muss stehen, was sie erklärt hat und wann es bei Ihnen eingegangen ist.
Und die Frist zählt ab dem Absenden. Klickt sie am letzten Tag um 23:50 Uhr, ist sie im Recht, auch wenn Sie die Nachricht erst am Morgen lesen.
Den Button einzubauen ist die eine Hälfte. Die andere: Schon vor dem Kauf müssen Sie darüber informieren, dass es die Funktion gibt und wo sie ist. Die Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzes hat dafür einen Satz, in den Sie die Adresse Ihres Formulars einsetzen:
„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Das wird am häufigsten vergessen, weil es nicht im Shop passiert, sondern in Ihren Rechtstexten. Kommen Ihre Texte von einem Generator oder einer Kanzlei, prüfen Sie, ob die neue Fassung schon drin ist.
In Deutschland gilt dieselbe Pflicht schon seit dem 19. Juni 2026. Wer in beide Länder verkauft, braucht nur einen Button. Drei Unterschiede sollten Sie kennen:
Was Sie für Deutschland schon richtig gemacht haben, gilt also auch in Österreich. Wie der Button dort aussehen muss, steht in Der Widerrufsbutton: Pflicht seit dem 19. Juni 2026.
Nein. PrestaShop bringt Warenrücksendungen mit, und die werden gern damit verwechselt. Aber sie funktionieren nur im Kundenkonto, haben keinen Button mit „Vertrag widerrufen“ und schicken beim Absenden keine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit. Die erste E-Mail kommt erst, wenn Sie den Status der Rücksendung ändern.
Für das Zurückholen der Ware und die Erstattung bleiben sie nützlich. Die Erklärung, die das Gesetz regelt, kommt aber vorher.
Den Widerrufsbutton für PrestaShop haben wir genau entlang dieser Regeln gebaut. Er funktioniert für Deutschland und Österreich mit denselben deutschen Texten:
Jede Erklärung landet im Backoffice unter Kundenservice, mit Status, Abgleich mit der Bestellung und dem Verlauf jeder Änderung.
Ja. Entscheidend ist, dass Ihre Kundin rechtzeitig absendet. Die Bestätigung schulden Sie ihr; fehlt sie, ist das Ihr Fehler, nicht ihrer.
Nein. Sie bestätigt nur, dass die Erklärung eingegangen ist. Ob das Widerrufsrecht für das Produkt besteht, prüfen Sie danach wie bisher.
Nein. Die Pflicht gilt für Verträge ab dem 1. Oktober 2026. Ältere Bestellungen laufen nach den bisherigen Regeln weiter.
Ja, wenn er „Vertrag widerrufen“ heißt und die vier Schritte oben erfüllt.
Button, Formular, Bestätigung und der Nachweis, dass sie hinausging, sind ein einziges Modul. Sie installieren es, prüfen Beschriftung und Frist, setzen die Adresse des Formulars in Ihre Widerrufsbelehrung, und Ihr Shop erfüllt § 13a FAGG in Österreich genauso wie § 356a BGB in Deutschland.
Der Widerrufsbutton und das Formular, die die EU-Richtlinie 2023/2673 seit dem 19.06.2026 von jedem PrestaShop verlangt. Eingangsbestätigung als Nachweis, 8 Status, E-Mails und 8 Sprachen.
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