Widerrufsbutton in Österreich: Pflicht seit 1. Oktober 2026

PrestaShop-Module · 6 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 06/10/2026

Widerrufsbutton in Österreich: Pflicht seit 1. Oktober 2026

Ja: Seit dem 1. Oktober 2026 muss jeder Onlineshop, der in Österreich an Verbraucher verkauft, einen Widerrufsbutton anbieten. Ihre Kundin klickt auf „Vertrag widerrufen“, füllt ein kurzes Formular aus, bestätigt mit „Widerruf bestätigen“ und bekommt sofort eine E-Mail mit Datum und Uhrzeit. Das gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Oktober geschlossen werden.

Ein Beispiel: Eine Kundin aus Linz bestellt am Freitag Laufschuhe, probiert sie am Montag an und will sie zurückgeben. Bisher hätte sie Ihnen eine E-Mail geschrieben. Jetzt muss Ihr Shop ihr einen Button anbieten, mit dem sie das selbst erledigt, und ihr den Eingang sofort bestätigen.

Wer braucht einen Widerrufsbutton?

Jeder, der über eine Website oder eine App Verträge mit Verbrauchern schließt, also praktisch jeder Onlineshop. Das Gesetz dazu ist der neue § 13a im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, Verträge, die nur per Telefon oder E-Mail zustande kommen, und Verträge, bei denen es gar kein Widerrufsrecht gibt. Vorsicht beim letzten Punkt: Ein Widerrufsrecht pauschal auszuschließen geht selten gut.

Am Widerrufsrecht selbst ändert sich nichts: Ihre Kundin hat weiterhin vierzehn Tage, ohne Begründung. Neu ist nur, wie sie widerrufen kann.

Widerrufen muss so einfach sein wie bestellen. Das ist die ganze Regel in einem Satz.

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

  • Beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung. Am sichersten ist der Wortlaut des Gesetzes.
  • Gut sichtbar und leicht zu finden, zum Beispiel im Kopf- oder Fußbereich jeder Seite, auch auf dem Handy.
  • Ohne Login erreichbar. Wer als Gast bestellt hat, hat gar kein Konto.
  • Während der ganzen Frist verfügbar, nicht nur ein paar Tage nach dem Kauf.

Ein PDF-Formular zum Ausdrucken reicht nicht. Ihre Kundin muss online widerrufen können.

Wie funktioniert der Widerruf über den Button?

  1. Sie klickt auf „Vertrag widerrufen“.
  2. Sie füllt ein kurzes Formular aus: ihren Namen, die Angaben zur Bestellung und die E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Einen Grund darf sie angeben, muss sie aber nicht.
  3. Sie bestätigt mit „Widerruf bestätigen“. Erst dieser Klick ist die Erklärung.
  4. Sie bekommt sofort eine E-Mail mit dem Inhalt ihrer Erklärung und mit Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Der vierte Schritt lässt sich am schwersten improvisieren. Ein „Danke für Ihre Nachricht“ reicht nicht: In der E-Mail muss stehen, was sie erklärt hat und wann es bei Ihnen eingegangen ist.

Und die Frist zählt ab dem Absenden. Klickt sie am letzten Tag um 23:50 Uhr, ist sie im Recht, auch wenn Sie die Nachricht erst am Morgen lesen.

Was muss in Ihrer Widerrufsbelehrung stehen?

Den Button einzubauen ist die eine Hälfte. Die andere: Schon vor dem Kauf müssen Sie darüber informieren, dass es die Funktion gibt und wo sie ist. Die Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzes hat dafür einen Satz, in den Sie die Adresse Ihres Formulars einsetzen:

„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“

Das wird am häufigsten vergessen, weil es nicht im Shop passiert, sondern in Ihren Rechtstexten. Kommen Ihre Texte von einem Generator oder einer Kanzlei, prüfen Sie, ob die neue Fassung schon drin ist.

Was ist anders als in Deutschland?

In Deutschland gilt dieselbe Pflicht schon seit dem 19. Juni 2026. Wer in beide Länder verkauft, braucht nur einen Button. Drei Unterschiede sollten Sie kennen:

  • Das Datum. Deutschland seit dem 19. Juni, Österreich für Verträge ab dem 1. Oktober 2026.
  • Das Wort. Das österreichische Gesetz spricht vom „Rücktritt“, meint aber dasselbe wie der Widerruf. In Deutschland ist der Rücktritt etwas anderes. Mit „Vertrag widerrufen“ sind Sie in beiden Ländern auf der sicheren Seite.
  • Was ein Fehler kostet. In Österreich drohen bis zu 1.450 € Verwaltungsstrafe, dazu Klagen von Verbraucherschutz-Verbänden und Mitbewerbern. Abmahnwellen wie in Deutschland sind aus Österreich bisher nicht bekannt.

Was Sie für Deutschland schon richtig gemacht haben, gilt also auch in Österreich. Wie der Button dort aussehen muss, steht in Der Widerrufsbutton: Pflicht seit dem 19. Juni 2026.

Reichen die Rücksendungen von PrestaShop?

Nein. PrestaShop bringt Warenrücksendungen mit, und die werden gern damit verwechselt. Aber sie funktionieren nur im Kundenkonto, haben keinen Button mit „Vertrag widerrufen“ und schicken beim Absenden keine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit. Die erste E-Mail kommt erst, wenn Sie den Status der Rücksendung ändern.

Für das Zurückholen der Ware und die Erstattung bleiben sie nützlich. Die Erklärung, die das Gesetz regelt, kommt aber vorher.

So läuft es mit unserem Modul

Den Widerrufsbutton für PrestaShop haben wir genau entlang dieser Regeln gebaut. Er funktioniert für Deutschland und Österreich mit denselben deutschen Texten:

  • Der Link steht dort, wo Ihre Kundin ihn sucht: in der Fußzeile jeder Seite, im Kundenkonto und, solange die Frist läuft, bei jeder Bestellung. Die Beschriftung legen Sie je Sprache fest.
  • Das Formular ist für alle offen, auch für Gastbestellungen, und fragt nur Name, Bestellnummer und E-Mail ab.
  • Vor dem Absenden sieht sie eine Zusammenfassung und schickt mit „Widerruf bestätigen“ ab.
  • Die Bestätigung geht sofort per E-Mail hinaus, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Das Modul bewahrt sie so auf, wie sie versendet wurde, und Sie können sie als .eml herunterladen, wenn Sie den Eingang je belegen müssen.
  • Die Adresse des Formulars zeigt Ihnen das Modul je Sprache an: genau die, die in den Satz Ihrer Widerrufsbelehrung gehört.

Jede Erklärung landet im Backoffice unter Kundenservice, mit Status, Abgleich mit der Bestellung und dem Verlauf jeder Änderung.

Häufige Fragen

Ist ein Widerruf auch ohne Bestätigung gültig?

Ja. Entscheidend ist, dass Ihre Kundin rechtzeitig absendet. Die Bestätigung schulden Sie ihr; fehlt sie, ist das Ihr Fehler, nicht ihrer.

Heißt die Bestätigung, dass ich den Widerruf annehme?

Nein. Sie bestätigt nur, dass die Erklärung eingegangen ist. Ob das Widerrufsrecht für das Produkt besteht, prüfen Sie danach wie bisher.

Brauche ich den Button auch für ältere Bestellungen?

Nein. Die Pflicht gilt für Verträge ab dem 1. Oktober 2026. Ältere Bestellungen laufen nach den bisherigen Regeln weiter.

Reicht ein Button für Österreich und Deutschland?

Ja, wenn er „Vertrag widerrufen“ heißt und die vier Schritte oben erfüllt.

Wo das Ganze läuft

Button, Formular, Bestätigung und der Nachweis, dass sie hinausging, sind ein einziges Modul. Sie installieren es, prüfen Beschriftung und Frist, setzen die Adresse des Formulars in Ihre Widerrufsbelehrung, und Ihr Shop erfüllt § 13a FAGG in Österreich genauso wie § 356a BGB in Deutschland.

Module, die in diesem Artikel vorkommen

Weiterlesen

Widerrufsbutton für PrestaShop — EU-Richtlinie 2023/2673 Widerrufsbutton für PrestaShop — EU-Richtlinie 2023/2673 69,00 $ Ansehen

Erzähl uns, was dein Geschäft braucht

Ein Modul, eine App, ein Server, der Ärger macht, oder etwas Dringendes. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, mit einem Festpreisangebot samt Termin.