EU-Gewährleistungshinweis für PrestaShop — Verordnung (EU) 2025/1960

Erfüllen Sie die EmpCo-Richtlinie: der amtliche EU-Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label des Herstellers in Ihrem Shop, in der Sprache jedes Kunden: auf der Produktseite, im Checkout und in der Bestellmail. Installieren, und er ist sichtbar. Seit dem 27. September 2026 Pflicht in Deutschland, Österreich und Italien.

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EU-Gewährleistungshinweis-Modul für PrestaShop
EU-Gewährleistungshinweis für PrestaShop — Verordnung (EU) 2025/1960
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Was Ihr Kunde sehen wird

Als Erstes sieht er den harmonisierten EU-Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung, in seiner Sprache und in Farbe, auf der Produktseite. Kein Banner, das über Ihrem Theme klebt: Er kommt als ein weiterer Abschnitt Ihres Shops hinein, mit dem Rahmen und der Breite, die Sie wählen.

Harmonisierter EU-Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung am Fuß einer PrestaShop-Produktseite

Installieren, und er wird schon ausgeliefert. Nichts hochzuladen, nichts zu übersetzen, keine Vorlage anzufassen: Die amtliche Datei in den 24 Sprachen der Union reist im Modul mit, und jeder Kunde sieht seine eigene.

Wo er erscheint

Die Verordnung verlangt, dass die Information vor dem Kauf ankommt und danach verfügbar bleibt. Das Modul deckt alle drei Momente ab, ohne dass Sie etwas von Hand platzieren.

Auf der Produktseite

Dort, wo Sie das Angebot machen. Drei Positionen zur Wahl: unter dem Kaufen-Button, unter der Galerie oder am Ende der Seite.

Im Checkout

In der Bestellübersicht, sichtbar ab dem ersten Schritt, oder direkt über den Zahlungsarten.

In der Bestell-E-Mail

Im Text der Bestellbestätigung und zusätzlich als Anhang, weil jedes zweite Postfach Bilder blockiert.

Wie er sich in Ihr Theme fügt

Vier Rahmen und drei Positionen, damit der Hinweis wie ein Teil Ihres Shops wirkt und nicht wie ein aufgeklebtes Plakat. Sie wählen per Klick auf das Vorschaubild, nicht durch Übersetzen eines Namens im Auswahlfeld.

Auswahl der Darstellung des EU-Gewährleistungshinweises in PrestaShop mit den vier Optionen

Die vier Rahmen

  • Karte mit farbiger Kopfzeile
  • Feiner Rahmen, ohne Hintergrund
  • Ohne Rahmen, nur der Hinweis
  • Breites Band mit Überschrift daneben

Und was Sie damit einstellen

  • Breite in Pixeln, mit Warnung, wenn der QR-Code unlesbar wird
  • Linksbündig oder zentriert
  • Position auf der Seite und Punkt im Checkout
  • Dieselbe Wahl in allen Sprachen

Das GARAN-Label

Wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie bietet, begleitet das GARAN-Label das Produkt. Eingeklappt braucht es eine Zeile und öffnet sich vollständig beim Überfahren, Berühren oder Klicken; und es schwebt, das Öffnen verschiebt die Seite also nicht.

GARAN-Label der Haltbarkeitsgarantie des Herstellers auf einer PrestaShop-Produktseite

Eingeklappt wird die amtliche Figur aus Anhang II, mit den Jahren an ihrem Platz. Sie ist das einzige Element, das die Verordnung so zeigen lässt: Dem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung wird das nicht gewährt, und deshalb bietet das Modul Ihnen diese Option für ihn nicht an.

Softwareupdates und Reparatur

Auch das verlangt die EmpCo-Richtlinie: Seit dem 27. September 2026 muss Ihr Kunde in Deutschland, Österreich und Italien vor dem Kauf erfahren, wie lange es Updates gibt und wie sich das Produkt reparieren lässt, sofern der Hersteller das angibt. Sie tragen es einmal ein, das Modul zeigt es dort, wo er es braucht.

Auf der Produktseite, direkt beim Kauf

Wie lange es Updates gibt und wie repariert wird: der Reparierbarkeitswert oder, wenn es keinen gibt, Ersatzteile, Preise und Anleitungen. Damit vergleicht er und entscheidet.

Direkt über dem Bestellbutton

Das GARAN-Label jedes Produkts im Warenkorb, das eines hat, im letzten Bestellschritt. Ein Klick, und es ist vollständig zu sehen.

In der Bestellmail

Dasselbe, Produkt für Produkt. Er hebt es auf und hat es zur Hand, wenn er ein Ersatzteil braucht oder reklamieren muss.

Sie tragen es einmal ein

  • Für eine ganze Marke auf einmal, der Normalfall: Der Hersteller macht für seine ganze Produktreihe dieselben Angaben
  • Und Sie ändern es nur beim Modell, wo es nötig ist; der Rest kommt weiter von der Marke
  • Auch nach Kategorie, oder per CSV bei großem Katalog

Und wenn der Hersteller nichts liefert?

  • Sie vermerken es so, und im Shop erscheint nichts: Das Gesetz verlangt nur, was der Hersteller zur Verfügung stellt
  • Steht es auf seiner Website, lässt sich schwer behaupten, er liefere nichts: Schauen Sie vorher nach

Was Sie angeben, bindet Sie: In Deutschland und Österreich wird es Vertragsinhalt. Übernehmen Sie die Angabe des Herstellers also unverändert, ohne zu runden.

Was verlangt die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, die Richtlinie (EU) 2024/825: Ihr Kunde soll vor dem Kauf wissen, welche Gewährleistung er hat, wie lange er Updates bekommt und ob sich das Produkt reparieren lässt. In Ihrem Shop sind das neue Angaben auf der Produktseite, direkt vor dem Bestellbutton und in der Bestellbestätigung. Jedes Land übernimmt die Richtlinie in sein eigenes Recht:

Land für Land und weitere Pflichten

Deutschland

Seit dem 27. September 2026, im BGB und im EGBGB. Auf die Produktseite gehören der Gewährleistungshinweis, das GARAN-Label, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie bietet, und wie lange es Updates gibt und wie repariert wird, sofern er es angibt. Direkt vor den Bestellbutton noch einmal das GARAN-Label, und alles zusammen in die Bestellbestätigung. Fehlt etwas, kann ein Mitbewerber abmahnen (Art. 246a § 1 EGBGB; §§ 312f und 312j BGB).

Österreich

Dasselbe wie in Deutschland, im FAGG, für Verträge ab dem 27. September 2026 (FAGG §§ 4, 7 und 8).

Italien

Dasselbe seit dem 27. September 2026: Das D.Lgs. 30/2026 hat die Richtlinie in den Codice del consumo übernommen (Art. 49 und 51).

Frankreich und Spanien

Noch nicht: Beide haben die EmpCo-Richtlinie noch nicht in ihr Recht übernommen, und bis dahin ist dort nichts davon Pflicht, auch der Gewährleistungshinweis nicht. Danach verlangen sie dasselbe, und das Modul hat es schon.

Umweltfreundlicher Versand? Schreiben Sie es beim Versanddienst hin

Wenn Sie ihn anbieten, muss Ihr Kunde ihn vor dem Kauf sehen, und dafür brauchen Sie das Modul nicht: Unter Versand › Versanddienste erscheinen Name und „Lieferzeit“ jeder Sprache genau dort, wo er den Versand wählt (Art. 246a § 1 Nr. 10 EGBGB; § 4 Abs. 1 Z 7 FAGG; Art. 49 lett. g Codice del consumo).

Sagen Sie, worin er besteht — Lastenrad, gebündelter Versand — und nennen Sie ihn nicht einfach „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“: Ohne Nachweis verbietet das dieselbe Richtlinie, und ein Mitbewerber kann es abmahnen.

„Keines der Elemente des harmonisierten Hinweises darf verändert werden.“

So steht es in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, mit der die EU Hinweis und GARAN-Label der EmpCo-Richtlinie gestaltet hat, und deshalb komponiert dieses Modul nichts: Es liefert die Datei genau so aus, wie das Amtsblatt der Europäischen Union sie in der jeweiligen Sprache veröffentlicht. Nicht beschnitten, nicht von Hand übersetzt, nicht kleiner nachgezeichnet, damit sie passt.

Sie entscheiden über Ort und Rahmen. Am Inhalt wird nichts geändert.

Die vier Regeln, die zu erfüllen sind

  • Pflicht seit dem 27. September 2026 in Deutschland, Österreich und Italien; in Frankreich und Spanien, sobald es dort Gesetz wird
  • Im Onlineverkauf in Farbe: Schwarz-Weiß gilt nur auf Papier
  • Vor dem Kauf, nicht danach: Es ist vorvertragliche Information
  • Der QR-Code muss mit einem normalen Handy scannbar sein

Und was das Modul daraus macht

  • Es liefert die amtliche Grafik in Farbe, unverändert
  • Es setzt sie auf die Produktseite und wiederholt sie im Checkout
  • Es prüft den QR-Code bei der gewählten Breite und warnt Sie
  • Fehlt die Grafik einer Sprache, zeigt es keine andere: Es schweigt und sagt es Ihnen

Alles im Detail, mit Beispielen und dem, was erlaubt ist und was nicht, steht in unseren Artikeln zur EmpCo-Richtlinie im Onlineshop und zum Gewährleistungshinweis.

Wen es betrifft

Jeden Shop, der Waren an Verbraucher in der Europäischen Union verkauft. Keine Ausnahme nach Größe oder Umsatz, und der Verkauf über einen Marktplatz befreit ebenso wenig.

Es betrifft Sie, wenn

  • Sie physische Produkte an Privatpersonen in der EU verkaufen
  • Sie auch außerhalb verkaufen, aber europäische Kunden bedienen
  • Sie Gebrauchtes oder Refurbished verkaufen
  • Sie einen gemischten B2C- und B2B-Shop führen

Sie können es weglassen, wenn

  • Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen
  • Sie Dienstleistungen oder digitale Inhalte verkaufen, für die eine andere Richtlinie gilt
  • Ein Teil Ihres Katalogs keine Ware ist: Er wird nach Kategorie oder Produkt ausgeschlossen

Kompatibilität

Funktioniert mit

  • PrestaShop 1.7.5 bis 9.x, Version für Version getestet
  • PHP 7.2 bis 8.4
  • Multishop: Einstellungen und Regeln je Shop
  • Jedes Theme: vier Rahmen und drei Positionen
  • Der Hinweis, in allen 24 EU-Amtssprachen

Gut zu wissen

  • Es ersetzt keine Ihrer E-Mail-Vorlagen
  • Es berührt nur die Bestellbestätigung
  • Der Anhang kommt zu Ihrer Rechnung hinzu, nicht an ihre Stelle
  • Es klappt den Hinweis nie ein und versteckt ihn nicht hinter einem Link
  • Unter PrestaShop 1.7.5 bleibt die Moduloberfläche auf Englisch
  • Mit dem Standard-Theme von PrestaShop 1.7 erscheint das GARAN-Label der Bestellung am Anfang des Zahlungsschritts, weil dieses Theme über dem Button keinen Platz dafür hat

So nehmen Sie es in Betrieb

Fünf Schritte, und der erste ist schon erledigt: Der Hinweis wird ab der Installation ausgeliefert. Die anderen vier passen ihn an Sie an, und keiner dauert länger als eine Minute.

1. Installieren und prüfen

Der Hinweis steht auf der Produktseite, sobald die Installation fertig ist. Der erste Bildschirm des Moduls sagt Ihnen, ob Ihre Sprachen abgedeckt sind und ob der QR-Code bei der eingestellten Breite scannbar ist. Stimmt etwas nicht, steht es dort vor jeder Einstellung.

2. Aussehen wählen

Im Reiter „Darstellung“ wählen Sie den Rahmen per Klick auf sein Vorschaubild, die Position auf der Seite und den Punkt im Checkout, Breite und Ausrichtung. Was mitgeliefert wird, ist bereits die vorschriftsgemäße Kombination: Band am Fuß der Seite, 620 Pixel und lesbarer QR-Code.

3. Den Katalog eingrenzen, falls nötig

Unter „Katalog“ nehmen Sie heraus, was keine Ware ist: ganze Kategorien, einzelne Produkte, nach Name oder Referenz gesucht, oder alle virtuellen Produkte auf einen Schlag. Wenn Sie nur Waren verkaufen, ist nichts zu tun.

4. Herstellergarantien ergänzen, falls vorhanden

Nur für Produkte mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren und ohne Aufpreis. Unter „Herstellerangaben“ legen Sie eine Regel nach Marke, nach Kategorie oder nach bestimmten Produkten an, und das Modul übernimmt Marke und Modell aus jedem Produkt. Bei vielen Regeln importieren Sie sie per CSV mit Vorschau.

5. Herstellerangaben zu Updates und Reparatur ergänzen

Einmal für die ganze Marke eintragen und nur beim Modell ändern, wo es nötig ist. Liefert der Hersteller nichts, vermerken Sie das, und im Shop erscheint nichts.

Und das war es. Keine Vorlagen zu bearbeiten, keine Bilder hochzuladen, keine Übersetzungen zu schreiben: Genau das darf die Verordnung nicht verändert sehen, und deshalb bringt das Modul es fertig mit.

Häufige Fragen

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie ändert das EU-Verbraucherrecht an zwei Stellen: Vor dem Kauf muss Ihr Kunde erfahren, welche Gewährleistung er hat, wie lange er Updates bekommt und ob sich das Produkt reparieren lässt. Und Umweltaussagen ohne Nachweis, etwa „klimaneutral“, sind verboten. In Ihrem Shop sieht man davon den Gewährleistungshinweis, das GARAN-Label und die Angaben zu Softwareupdates und Reparatur.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?

In Deutschland und Italien seit dem 27. September 2026, in Österreich für Verträge ab diesem Tag. Frankreich und Spanien haben sie noch nicht in ihr Recht übernommen; dort gilt sie, sobald sie es tun. Auch ein Shop außerhalb dieser Länder, etwa in der Schweiz, muss sich daran halten, wenn er gezielt an Kunden in Deutschland, Österreich oder Italien verkauft.

Erfüllt das Modul die EmpCo-Richtlinie?

Bei allem, was im Shop zu sehen sein muss, ja: Es zeigt den Gewährleistungshinweis, das GARAN-Label auf der Produktseite und direkt vor dem Bestellbutton (mit dem Standard-Theme von PrestaShop 1.7 oben im Zahlungsschritt), die Herstellerangaben zu Softwareupdates und Reparatur auf der Produktseite und alles noch einmal in der Bestellmail. Zwei Dinge bleiben bei Ihnen: was Sie eintragen, denn das Modul zeigt die Angaben so, wie Sie sie vom Hersteller übernehmen, und Ihre eigene Werbung. „Umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne Nachweis verbietet dieselbe Richtlinie, und das kann kein Modul für Sie prüfen.

Ab wann ist der Gewährleistungshinweis in einem Onlineshop Pflicht?

Seit dem 27. September 2026 in Deutschland, Österreich und Italien: Dort gilt die EmpCo-Richtlinie, aus der er stammt. In Frankreich und Spanien, sobald es dort Gesetz wird. Gestaltet ist er in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die Pflicht gilt für jeden Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, auch für Marktplatzhändler und für Gebrauchtwaren.

Muss ich ihn bei jedem Produkt zeigen oder reicht einmal auf der Website?

Er ist vorvertragliche Information und gehört daher dorthin, wo das Angebot dargestellt wird: auf die Produktseite. Ihn nur in den Footer oder in die Verkaufsbedingungen zu setzen, reicht nicht. Das Modul platziert ihn auf der Produktseite und wiederholt ihn in der Bestellübersicht.

Darf ich ihn in einen Tab oder einen Aufklapper setzen, damit er weniger Platz braucht?

Nein. Die Verordnung erlaubt die verschachtelte Darstellung nur für das GARAN-Label; zum Hinweis sagt sie nichts, und spezialisierte Kanzleien sind sich einig: Er muss als direkte Grafik eingebunden sein, nicht hinter Tabs, Aufklappern oder Links versteckt. Deshalb bietet das Modul die Option nicht an: Das hieße, Nichtkonformität als Funktion zu verkaufen. Wählen können Sie Ort und Rahmen.

In Spanien beträgt die gesetzliche Gewährleistung drei Jahre. Warum stehen im Hinweis zwei?

Weil der Hinweis ein einziges Dokument für die gesamte Union ist und nicht verändert werden darf. Darin steht ein Kasten mit dem Hinweis, dass einige Länder längere Fristen vorsehen, und der QR-Code führt zum Abschnitt des jeweiligen Landes im Portal Ihr Europa. „3 Jahre“ darüberzuschreiben hieße, ihn zu verändern — genau das, was die Verordnung untersagt.

Mein Shop verkauft nur an Unternehmen. Betrifft mich das?

Ein Shop, der ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nicht unter die Pflicht. Ein gemischter Shop ist B2C, und dann gilt alles. Das Modul bringt für den ersten Fall einen Hauptschalter mit und für den zweiten einen weiteren, um den Hinweis vor bestimmten Kundengruppen zu verbergen — diese zweite Entscheidung liegt allerdings bei Ihnen und ist keine Empfehlung von uns.

Was ist das GARAN-Label und wann muss ich es zeigen?

Nur wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne Aufpreis bietet, die das ganze Produkt abdeckt, länger als zwei Jahre läuft, und er Ihnen diese Angabe zur Verfügung gestellt hat. Eine eigene gewerbliche Garantie ist kein GARAN. Haben Sie keine, zeigen Sie nichts und erfüllen die Vorgaben trotzdem.

Was passiert, wenn ich die Angaben nicht mache? Droht eine Abmahnung?

Ja: In Deutschland kann ein Mitbewerber oder ein Verband fehlende Angaben abmahnen. Und was Sie angeben, bindet Sie, denn in Deutschland und Österreich wird es Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, § 4 Abs. 4 FAGG): Übernehmen Sie die Angabe des Herstellers unverändert.

Muss das GARAN-Label direkt vor dem Bestellbutton stehen?

Ja: Von allem Neuen ist es das Einzige, das hervorgehoben unmittelbar vor der Bestellung stehen muss (§ 312j Abs. 2 BGB; in Österreich § 8 Abs. 1 FAGG; in Italien Art. 51 c.2 Codice del consumo). Softwareupdates und Reparatur gehören auf die Produktseite und in die Bestätigung. Das Modul setzt das Label über den Bestellbutton, eingeklappt und beim ersten Klick vollständig.

Muss ich Softwareupdates im Shop angeben?

Ja, wenn Sie Geräte mit Software, digitale Inhalte oder digitale Dienste verkaufen und der Hersteller Ihnen den Zeitraum nennt (Art. 246a § 1 Nr. 11c EGBGB). Er gehört auf die Produktseite und in die Bestellbestätigung, als Zeitraum oder als Datum. Im Modul tragen Sie ihn einmal für die ganze Marke ein und ändern ihn nur beim Modell, wo es nötig ist.

Was muss ich zu Ersatzteilen angeben, wenn der Hersteller nichts liefert?

Nichts: Das Gesetz verlangt nur, was der Hersteller zur Verfügung stellt (Art. 246a § 1 Nr. 21 EGBGB). Im Modul vermerken Sie es so, und im Shop erscheint nichts. Aber Vorsicht: Steht es auf der Website des Herstellers, lässt sich schwer behaupten, es sei nicht verfügbar gewesen.

Muss ich einen Reparierbarkeitsindex anzeigen?

Nur bei Smartphones und Tablets: Der einzige EU-weite Wert ist heute die Reparierbarkeitsklasse A bis E auf ihrem Energielabel (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Der französische Index zählt dafür nicht. Für alles andere geben Sie Ersatzteile und Reparatur an, sofern der Hersteller sie liefert.

Zerschießt es meine angepassten E-Mail-Vorlagen?

Nein. Das Modul ersetzt keine Vorlage und installiert auch keine eigene. Es fügt seinen Block in den Body der Bestellbestätigung ein — nur dort — mit inline gesetzten Stilen, auf die eigene Breite begrenzt und ohne Abhängigkeit von einer Klasse Ihrer Vorlage. Der Anhang kommt zu dem hinzu, was ohnehin mitreiste, Ihre Rechnung kommt also weiterhin an.

Funktioniert es unter PrestaShop 8 und 9?

Ja, und ebenso unter 1.7.5, 1.7.6, 1.7.7 und 1.7.8. Es wurde Version für Version auf echten Installationen von 1.7.5.2, 1.7.8.10, 8.1.4, 8.1.5 und 9.0.1 getestet. Unter 1.7.5 arbeitet das Modul genauso, nur erscheinen seine Oberflächentexte auf Englisch, weil diese Version Modulübersetzungen nicht lädt.

Konfiguration

Ein Bildschirm mit Reitern, mit der Abdeckung je Sprache und dem Urteil zum QR-Code immer im Blick. Jede Einstellung sagt, was sie tut und wo ihre Grenze liegt; kein Häkchen lässt Sie die Folge erraten.

Konfigurationsbildschirm des EU-Gewährleistungshinweises in PrestaShop mit Sprachabdeckung und QR-Urteil

Abgedeckter Katalog

  • Der ganze Katalog oder nur die Kategorien, die Sie wählen
  • Ausgeschlossene Kategorien und Produkte, gesucht nach Name oder Referenz
  • Virtuelle Produkte, auf einen Schlag heraus
  • Geschäftskundengruppen, verborgen, wenn Sie es so entscheiden

Regeln für Herstellergarantien

  • Eine Regel nach Marke, nach Kategorie oder nach bestimmten Produkten
  • Jahre, Marke und Modell, oder aus dem Produkt selbst übernommen
  • Priorität, wenn zwei Regeln zutreffen, und eine Regel je Shop
  • CSV-Import und -Export, mit Vorschau, bevor etwas geschrieben wird
Liste der Haltbarkeitsgarantie-Regeln und CSV-Import im EU-Gewährleistungsmodul für PrestaShop

Bei großem Katalog gehen die Regeln als CSV heraus, werden in der Tabelle bearbeitet und kommen zurück: Jede Regel wird an ihrem Namen erkannt, ein erneuter Import aktualisiert also, statt zu verdoppeln, und eine hochgeladene Datei schreibt nie etwas, bevor Sie Zeile für Zeile gesehen haben, was passieren wird.

AJAX-Produktsuche im Katalogumfang des EU-Gewährleistungsmoduls für PrestaShop

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